Schulrecht – Ihr Rechtsanwalt im Land Brandenburg & Berlin

 

Unser Spezialgebiet ist das Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Schulrecht. Die Fachanwaltskanzlei Oliver Kochan in Potsdam, Berlin und in der Zweigstelle Am Mellensee OT Klausdorf berät und vertritt Sie kompetent in allen relevanten schulrechtlichen Angelegenheiten. Zu Beginn unserer Tätigkeit für Sie findet grundsätzlich immer ein ausführliches, umfassendes Beratungsgespräch statt, in dem wir Ihre Ziele und die notwendigen Schritte dahin besprechen.

Es gilt immer das Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes. Wir haben uns auf das Schulrecht des Landes Brandenburg, sowie des Landes Berlin spezialisiert. Wir befassen uns seit 2011 in unserer Kanzlei mit dem Schulrecht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren Spezialkenntnissen.

Unsere Leistungen zu schulrechtlichen Spezialthemen sind u.a:

Schulplatz einklagen – Der Platz an Ihrer Wunschschule

  • Einschulung an der gewünschten Grundschule
  • Übergang in die weiterführende Schule
  • Empfehlungen zur Schulform

Schulische Diziplinarverfahren, Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen

  • Schulverweis
  • Zwangsversetzung
  • Ausschluss von Klassenfahrten
  • zeitlich begrenzter Ausschluss vom Unterricht
  • Entlassung von der Schule

Prüfungen & Noten

  • Anfechtung von Noten und Leistungsbewertungen, Schulzeugnissen, Grundschulgutachten, Abiturprüfung
  • Nichtversetzung
  • Anfechtung von sonstigen Abschlüssen, z.B. staatliche Berufs- und/ oder Meisterprüfungen

Das bieten wir Ihnen

Entscheidungen müssen nicht einfach akzeptiert werden, gerade dann nicht, wenn es um die Zukunft und Entwicklung der eigenen Kinder geht. Die anwaltliche Vertretung ist u.a. immer dann sinnvoll oder erforderlich, wenn es  z.B. um die Einschulung oder Versetzung an die Wunschschule geht und der Verwaltungsakt mittels Widerspruch innerhalb festgelegter Fristen bei der richtigen Behörde eingereicht werden muss. Gerade die Begründung des Widerspruchs erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Möchten Sie sich gegen einzelne Noten oder Klausurnoten wehren, dann muss zwischen Widerspruch und Einlegung einer Beschwerde unterschieden werden.
Im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist das Eilverfahren vom Klageverfahren zu unterscheiden. Beides ist unter Umständen einzuleiten, wenn ein Widerspruch durch die Schule abgelehnt wird.

Ihr kompetenter Rechtsbeistand in allen Fragen des Schulrecht und des Prüfungsrechts

Für die Durchsetzung Ihrer Interessen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Nennen Sie dabei bitte Ihre Kontaktdaten, insbesondere die Telefonnummer, so dass wir Sie schnell zurückrufen können.

Und was können wir für Sie tun?

Schreiben Sie uns eine E-Mail und nutzen Sie dazu das Kontaktformular. Die schulrechtliche Vollmacht steht Ihnen hier zum Download bereit.
Oder rufen Sie uns an
Potsdam & Land Brandenburg: Tel. 0331 – 58 17 881 | 0331 – 58 17 882.
Berlin: Tel. 030 – 700 159 661